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Schuldig im Sinne der Anklage. Der Tagessatz als monetäre PR-Evaluation im Kommunikations-Controlling?


Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de  

Evaluation findet in fast allen Lebensbereichen statt, mal bewerten wir Gutes, mal Schlechtes. Im Falle eines rechtlichen Streitfalles kann es zur Verurteilung zu einer Geldstrafe kommen. Nun ist es manchmal einfach, den Schaden einer Straftat zu bestimmen. Manchmal jedoch liegt die Bestimmung des gerechten Strafmaßes im Ermessen des Betrachters, bzw. des Jurors: eine Beleidigung, eine Nötigung, ein Eingriff in die Privatsphäre sind sehr subjektiv empfundene Schädigungen. Kaum zu quantifizierende Effekte.
Hier treffen wir auf die Analogie zur Kommunikation und ihrer Wirkung!
Was der Verurteilte an Straftat begangen hat, ist das Äquivalent zu der Kommunikationsmaßnahme des PR-Strategen, der ebenfalls einen schwer zu bewertenden Effekt erzielt hat: Was ist die Beleidigung als "Hurensohn" wert, bzw. welche finanzielle Entschädigung müsste dafür gezahlt werden? In Analogie dazu: Was ist ein "Gefällt mir" oder ein positiver Kommentar eines Stakeholders wert, der auf Facebook öffentlich betont, dass das Unternehmen absolut vertrauenswürdig und vorbildhaft ist?
Die Strafprozessordnung hat einen Weg gefunden, um solchen Schaden zu bestimmen und zu quantifizieren: den Tagessatz. Der Tagessatz basiert auf dem täglich zur freien Verfügung stehenden Nettoeinkommen. Also alles, was als "Nicy" zur Verfügung steht - nicht das existentielle Einkommen. Dieser Tagessatz ist für jedes Individuum persönlich festzustellen. Der gut verdienende Banker wird einen sehr unterschiedlichen Tagessatz haben als eine Krankenschwester - dennoch ist der Effekt ein ähnlicher und der Schmerz wollte ähnlich sein, wenn jeder von beiden mit 30 Tagessätzen bestraft wird. Die Anzahl der Tagessätze liegt im Ermessenspielraum des Richters: Auf der Basis von Erfahrungswerten  sind Richtgrößen von Bestrafungen festgelegt. Die Entscheidung für die Höhe der Bestrafung ist durch festgeschriebene Gesetze zu legitimieren.
Jetzt die Analogie: Die Organisation ist der "Täter". Die PR-Abteilung führt die "Straftat" aus, indem sie aktiv kommuniziert. Das "Opfer" wird "geschädigt" durch die Botschaften. Die Kommunikation erzeugt eine Wirkung, .z B. wird das Instagramfoto kommentiert. Jetzt ist die Frage, wie "schwer" das "Vergehen" ist: diese Bewertung ist sicherlich subjektiv, kann sich aber an einer festgelegten Minimal- und Maximal"strafe" orientieren - ganz so wie im Strafrecht.
Der Grad des Engagements bei Zielgruppenresonanz kann und wird bereits von reiner Darbietung, über die Wahrnehmung, ein erzeugtes Signal (z. B. ein "Like"), einen Kommentar bis hin zum "Teilen", dem Weiterempfehlen oder direkten Folgen eines Links unterteilt. Diese unterschiedlichen Reichweiten der Wirkung können mit äquivalenten "Tagessätzen" "bestraft" werden.
Ein Tagessatz wäre für jedes Unternehmen individuell zu berechnen. Die Analogie geht vom täglich verfügbaren Nettoeinkommen aus, das der Bestrafte zahlen muss. Warum also nicht das PR-Budget nehmen und es auf einen Tagessatz herunterrechnen?
Es wäre sogar möglich, Effekte einer oder mehreren Personen zuzuordnen, indem man deren Gehalt umrechnet. Da wird es allerdings schnell datenschutzrechtlich brisant..... da es zu der Frage führt, ob ein Mitarbeiter "sein Geld wert sei". Es steht außer Frage, dass so eine Mitarbeiterbewertung nicht für eine gute Zusammenarbeit förderlich sein wird. Wobei letztlich .... das immer wieder geforderte Kommunikations-Controlling in letzter Konsequenz der Beantwortung genau dieser Frage trachtet.

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